Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Lit­er­aturhaus ist bemüht, seine Web­seite im Ein­klang mit dem Bun­des­ge­setz über den bar­ri­ere­freien Zugang zu Web­sites und mobilen Anwen­dun­gen des Bun­des (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, bar­ri­ere­frei zugänglich zu machen.

Diese Erk­lärung zur Bar­ri­ere­frei­heit gilt für literaturhaus-am-inn.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Web­seite ist wegen der fol­gen­den Unvere­in­barkeit­en teil­weise mit der Kon­for­mitätsstufe AA der „Richtlin­ien für bar­ri­ere­freie Webin­halte – WCAG 2.1“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nach­ste­hend aufge­führten Inhalte sind aus den fol­gen­den Grün­den nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

  • Der Karus­sellab­schnitt der Autorin­nen und Autoren auf der Start­seite ist auf Grund des hohen Aufwan­des nicht barrierefrei.
  • Die Google Captcha Abfrage auf der Seite ist nicht bar­ri­ere­frei. Diese kann auch nicht angepasst wer­den, da der Inhalt nicht von uns stammt.
  • Die Newslet­ter­for­mu­la­re sind nur teil­weise bar­ri­ere­frei. Diese kön­nen nicht weit­er angepasst wer­den, da das Plu­g­in von drit­ten stammt und wir dort nicht weit­er ein­greifen können.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erk­lärung wurde am 3. Feb­ru­ar 2021 erstellt.

Die Erk­lärung wurde auf Grund­lage ein­er von Lit­er­aturhaus durchge­führten Selb­st­be­w­er­tung erstellt.

Diese Erk­lärung wurde zulet­zt am 3. Feb­ru­ar 2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Für Feed­back über etwaige Män­gel oder Infor­ma­tio­nen über Inhalte welche von der Richtlin­ie ausgenom­men sind, kön­nen Sie sich gerne bei fol­gen­der Adresse melden:
literaturhaus@uibk.ac.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufrieden­stel­len­den Antworten aus oben genan­nter Kon­tak­t­möglichkeit kön­nen Sie sich mit­tels Beschw­erde an die Beschw­erdestelle der Öster­re­ichis­che Forschungs­förderungs­ge­sellschaft mit beschränk­ter Haf­tung (FFG) wen­den. Die FFG nimmt über das Kon­tak­t­for­mu­lar der Beschw­erdestelle Beschw­er­den auf elek­tro­n­is­chem Weg entgegen.

Die Beschw­er­den wer­den von der FFG dahinge­hend geprüft, ob sie sich auf Ver­stöße gegen die Vor­gaben des Web-Zugänglichkeits-Geset­zes, ins­beson­dere Män­gel bei der Ein­hal­tung der Bar­ri­ere­frei­heit­san­forderun­gen, durch den Bund oder ein­er ihm zuor­den­baren Ein­rich­tung beziehen.

Sofern die Beschw­erde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betrof­fe­nen Recht­strägern Hand­lungsempfehlun­gen auszus­prechen und Maß­nah­men vorzuschla­gen, die der Besei­t­i­gung der vor­liegen­den Män­gel dienen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zum Beschwerdeverfahren